Das Leben wird digitaler und bringt neben zahlreichen Vorteilen auch einige Herausforderungen mit, insbesondere für eine älter werdende Gesellschaft. Einkaufen über den Webshop, online Termine buchen, kommunizieren über das Smartphone – digitale Barrieren können selbst alltägliche Aufgaben erschweren. Das können unleserliche oder komplizierte Texte sein, unübersichtliche Webseiten, ein nicht auffindbarer Button usw. Gerade ältere Menschen oder Personen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen werden so von großen Teilen des Lebens nahezu ausgeschlossen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: ein Gesetz für mehr Teilhabe

Aus diesen Gründen hat die Europäische Union das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. Ziel ist die Förderung einer inklusiven Gesellschaft. Das BFSG beschreibt u. a. technische Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Dabei werden europäische Standards festgelegt und die bisher unterschiedlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinheitlicht. Unternehmen haben noch bis zum 28. Juni 2025 Zeit, die Bedingungen umzusetzen und für mehr digitale Barrierefreiheit zu sorgen – Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Bei Nichtumsetzung drohen den Unternehmen teils hohe Geldstrafen. Doch was bedeutet das BFSG für Unternehmen? Ist es eine zusätzliche Belastung oder bietet es nicht eher neue Chancen?

Wer und was ist vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt unter anderem die Anforderungen für barrierefreie Webseiten und mobile Apps. Insbesondere Banken, Telekommunikationsdienste, Personenbeförderungsdienste und der (Online-)Handel sind davon betroffen. Sie müssen ihre Webseiten so gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen ermöglicht wird. Das reicht von Textalternativen für Bilder über anpassbare Schriftgrößen bis hin zu kontrastreichen Seiten und verständlicher Sprache. Mithilfe eines durchdachten UX Designs (https://www.mt-itsolutions.com/portfolio/agile-softwareentwicklung/ux-design/) stehen Unternehmen viele weitere Optionen zu einer barrierefreien Website zur Verfügung.

Bußgelder bei Nichtumsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Die betroffenen Unternehmen sollten möglichst schnell handeln, wenn Sie Strafmaßnahmen verhindern wollen. Bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Weiterhin müssten betroffene Produkte vom Markt oder entsprechende Dienstleistungen eingestellt werden.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als Chance für Unternehmen

Erst einmal hören sich die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wie eine aufwändige Pflichtaufgabe für Unternehmen an. Allerdings bietet das BFSG neben einer wichtigen gesellschaftlichen Verantwortung und Erleichterung für Betroffene den Unternehmen zahlreiche Chancen – auch wirtschaftliche:

  • Erhöhte Reichweite und Kundenbindung: Neue Zielgruppen – ältere Menschen und Personen mit Behinderungen – werden angesprochen. Bestehende Kundschaften halten auch im Alter die Treue
  • Höhere Kundenzufriedenheit: Von digitaler Barrierefreiheit profitieren auch Menschen ohne Behinderungen, da sich die allgemeine Usability in der Regel verbessert
  • Wettbewerbsvorteile: Barrierefreie Webseiten mit einer positiven Nutzererfahrung (User Experience) sorgen für zufriedene Kunden, die wiederkehren
  • Positives Image: Barrierefreie Dienstleistungen und Produkte, die keinen ausschließen, bleiben positiv in Erinnerung
  • Verbesserte Auffindbarkeit: Suchmaschinen bewerten Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit positiv – Webseiten stehen in den Suchergebnissen weiter oben
  • Attraktiver Arbeitgeber: Wenn Unternehmen ihre Arbeitsplätze und internen digitalen Produkte barrierefrei gestalten, sprechen Sie mögliche neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an

Jetzt handeln und Vorreiter sein

Unternehmen, die ihre Dienstleistungen und Produkte nicht rechtzeitig an das BFSG anpassen, drohen nicht nur empfindliche Strafmaßnahmen, sie geraten auch gegenüber ihrer Konkurrenz ins Hintertreffen. Nicht zuletzt werden Unternehmen, die heute schon die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit erfüllen und sich zukunftsweisend aufstellen ihrer sozialen Verantwortung gerecht. Sie werden als Vorreiter für eine bessere und gleichberechtigtere Gesellschaft wahrgenommen.

Alle Anforderungen und Bestimmungen zum BFSG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Martha Janka

Teamleiterin UX/UI

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Sie haben Fragen zu den Möglichkeiten für digitale Barrierefreiheit? Sie möchten wissen, wie diese idealerweise bei Ihnen umgesetzt werden können? Unser Experte für UX/UI, Luca de Nitto, steht Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

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